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HTS Kleinbus für die sichere Schülerbeförderung
Personentransport · Schülerbeförderung

Jeden Morgen sicher.
Jeden Mittag pünktlich.

Freigestellter Schulbusverkehr und Schülerspezialverkehr im Auftrag von Kommunen und Kreisen — mit Begleitpersonen, dokumentierten Kindersitzen und fester Tourenplanung.

Schülerbeförderung & Schülerspezialverkehr für Kommunen und Kreise

Eltern vertrauen darauf, dass ihr Kind sicher ankommt — und öffentliche Auftraggeber darauf, dass jede Tour zuverlässig läuft. Wir übernehmen freigestellten Schulbusverkehr und Schülerspezialverkehr, auch für Förderschülerinnen und -schüler, im Auftrag von Kreisen und Kommunen im Kreis Unna und in NRW. Feste Touren, feste Fahrer, feste Ansprechpartner.

Als nach PBefG konzessioniertes Unternehmen mit junger Flotte und geschultem Personal sind wir auf Vergabeverfahren eingestellt — von den geforderten Nachweisen bis zu den CO₂-Kriterien, die in Ausschreibungen zunehmend Gewicht bekommen. Die wichtigsten Eckdaten für Ihre Ausschreibung finden Sie unten; alle Nachweise stellen wir auf Anfrage bereit.

Unsere Fahrerinnen und Fahrer verfügen über das erweiterte Führungszeugnis und sind im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult; auf festen Touren bleiben Fahrzeug und Gesicht gleich, was gerade bei Förderkindern für Verlässlichkeit sorgt. Jeder Sitzplatz hat einen Sicherheitsgurt, auf Wunsch stellen wir eine Begleitperson. Als nach PBefG konzessioniertes Unternehmen mit junger Flotte erfüllen wir die Anforderungen kommunaler Ausschreibungen — inklusive der zunehmend gewichteten CO₂-Kriterien — und stellen alle Nachweise auf Anfrage bereit.

HTS-Begleitperson am Kleinbus für die Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Sichere Begleitung

HTS-Kleinbus (VW T6) für die Schülerbeförderung auf der Straße

Für Vergabeverfahren

Unsere Eckdaten auf einen Blick

Was Ausschreibungen typischerweise verlangen — und wie wir es belegen. Detaillierte Nachweise reichen wir im Verfahren ein.

Eignungs- und Nachweismerkmale für die Schülerbeförderung
KriteriumHTS-Logistik
GenehmigungKonzessioniert nach PBefG (Mietomnibus- und Mietwagenverkehr)
FahrerlaubnisBerufsfahrer mit Klasse D/D1 und Personenbeförderungsschein
Fahrer-EignungErweiterte Führungszeugnisse, BKrFQG/Code 95; Fahrer mit Rollstuhl-Schulung im Team
BegleitungGeschulte Begleitpersonen für den Schülerspezialverkehr — über 30 Begleitkräfte im Team
KindersicherungDokumentiertes Kindersitz-Management mit Soll-/Ist-Bestand und Prüfdaten je Fahrzeug
VersicherungBetriebshaftpflicht — Deckungsnachweis für Vergabeverfahren auf Anfrage
Flotte & CO₂77 % der Fahrzeuge ab Baujahr 2020 — relevant für CO₂-Zuschlagskriterien (z. B. Kreis Unna 30 %)
ReferenzenVergleichbare Schülerverkehre — anonymisierte Referenzliste auf Anfrage

Zusammenarbeit

So arbeiten wir mit Auftraggebern

  1. Schritt 1

    Bedarf & Ausschreibung

    Sie schildern uns Linien, Schülerzahlen und besondere Anforderungen — Förderbedarf, Rollstuhl, feste Zeitfenster.

  2. Schritt 2

    Nachweise & Angebot

    Wir reichen die geforderten Eignungs- und Versicherungsnachweise ein und kalkulieren ein belastbares Angebot.

  3. Schritt 3

    Verlässlicher Betrieb

    Feste Touren mit festen Fahrern und Begleitpersonen, ein direkter Ansprechpartner und dokumentierte Sicherheit.

  • Konzessioniert & versichert

    Genehmigter Verkehr nach PBefG mit Betriebshaftpflicht — ausschreibungsfähige Nachweise auf Anfrage.

  • Dokumentierte Kindersitze

    Soll-/Ist-Bestand je Fahrzeug mit Prüfdaten — für jede Tour die passende Sicherung.

  • Geschulte Begleitung

    Begleitpersonen im Schülerspezialverkehr — auch für Förderschüler und Rollstuhl-Transporte.

  • Junge, emissionsarme Flotte

    77 % der Fahrzeuge ab Baujahr 2020 — relevant für CO₂-Kriterien moderner Vergabeverfahren.

Häufige Fragen

Schülerbeförderung — kurz erklärt

Wer schreibt Schülerbeförderung in NRW aus?

In der Regel die Kreise und Kommunen, im Kreis Unna der Kreis als direkter Auftraggeber. Vergaben laufen häufig über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr; größere Lose werden EU-weit ausgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Schulbus und Schülerspezialverkehr?

Der freigestellte Schulbusverkehr bringt Schülerinnen und Schüler auf festen Linien zur Schule. Der Schülerspezialverkehr richtet sich an Kinder mit Förderbedarf — oft mit Begleitperson, Einzelabholung und besonderer Sicherung.

Welche Nachweise stellen Sie für Vergabeverfahren bereit?

PBefG-Genehmigung, Fahrerlaubnis- und Eignungsnachweise, Versicherungs-/Deckungsnachweis, Angaben zu Fahrzeugeignung und Flottenalter sowie anonymisierte Referenzen vergleichbarer Verkehre — abgestimmt auf die jeweilige Ausschreibung.

Befördern Sie auch Kinder mit Handicap oder im Rollstuhl?

Ja. Im Schülerspezialverkehr setzen wir geschulte Begleitpersonen ein, und es stehen Fahrer mit Rollstuhl-Schulung bereit. Den genauen Bedarf stimmen wir pro Tour ab.

Wie kann unsere Kommune oder unser Kreis anfragen?

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie an — wir melden uns mit einem Ansprechpartner für öffentliche Auftraggeber und den passenden Unterlagen.

Öffentliche Auftraggeber

Schreiben Sie uns Ihren Bedarf.

Wir reichen die geforderten Nachweise ein und benennen einen festen Ansprechpartner für Ihr Vergabeverfahren.