Zum Hauptinhalt springen
Blog · 10. Juni 2026

Schülerbeförderung in NRW: Wer schreibt aus und worauf es ankommt

Wie Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehr in NRW vergeben werden, welche Nachweise zählen und was einen verlässlichen Partner ausmacht.

schuelerbefoerderungausschreibungnrw

Schülerbeförderung ist Vertrauenssache — und zugleich ein formaler Vergabeprozess mit klaren Regeln. Für Kommunen, Kreise und Schulträger in NRW stellt sich nicht die Frage ob ausgeschrieben wird, sondern wie die Ausschreibung so gestaltet ist, dass am Ende ein zuverlässiger Partner fährt. Dieser Beitrag ordnet ein, wie der Prozess läuft und welche Kriterien wirklich zählen.

Wer schreibt aus?

Auftraggeber sind in der Regel die Kreise, kreisangehörigen Kommunen und Schulträger, bei Förderschülern häufig der Landschaftsverband (LVR). Im Ruhrgebiet läuft ein großer Teil der Verfahren über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Überschreitet das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert, ist ein europaweites offenes Verfahren vorgeschrieben — andernfalls gelten die nationalen Vergaberegeln.

Üblich sind Laufzeiten über zwei bis drei Schuljahre mit Verlängerungsoption. Das gibt beiden Seiten Planungssicherheit: dem Schulträger einen verlässlichen Betrieb, dem Unternehmen eine kalkulierbare Auslastung.

Schulbus oder Schülerspezialverkehr?

Zwei Begriffe, die oft vermischt werden:

  • Freigestellter Schulbusverkehr bewegt größere Gruppen auf festen Linien zur Regelschule — Bus, feste Haltepunkte, feste Zeiten.
  • Schülerspezialverkehr bringt einzelne Kinder, oft mit Förderbedarf, von der Haustür zur Förderschule und zurück. Hier zählen kleinere Fahrzeuge, feste Bezugspersonen, Begleitung und besondere Qualifikationen.

Gerade der Spezialverkehr stellt höhere Anforderungen — und genau dort entscheidet sich, ob ein Anbieter mehr kann als nur fahren.

Welche Kriterien in der Vergabe zählen

Die Zuschlagskriterien variieren je nach Auftraggeber, doch zwei Faktoren tauchen fast immer auf: der Preis und zunehmend der CO₂-Ausstoß der eingesetzten Fahrzeuge. Einzelne Kreise gewichten Umweltkriterien mit bis zu 30 Prozent — das Fahrzeugalter wird damit zum harten Vergabefaktor, nicht zum Imagethema.

Daneben verlangen Ausschreibungen typischerweise:

  • Referenzfahrten vergleichbarer Art aus den letzten Jahren
  • Nachweis der PBefG-Genehmigung und passender Fahrerlaubnisklassen (D1/D)
  • eine Betriebshaftpflicht in geforderter Höhe (oft ≥ 1 Mio. Euro je Schadenfall)
  • Eignungsnachweise zu Fahrzeugen, Umsatz und Zuverlässigkeit

Was einen verlässlichen Partner ausmacht

Über die Pflichtnachweise hinaus entscheidet die Substanz. Worauf es im Schülerspezialverkehr wirklich ankommt:

  • Geschultes Begleitpersonal. Für Kinder mit Förderbedarf ist Begleitung kein Extra. In unserem Team stehen über 30 Begleitpersonen bereit.
  • Geprüfte Qualifikationen. Personenbeförderungsschein, Code 95, erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Schulung und gezielte Schulungen bis hin zur Rollstuhlbeförderung — dokumentiert und aktuell gehalten.
  • Kindersitz-Management. Soll- und Ist-Bestand je Fahrzeug, mit dokumentierten Prüfdaten, damit jedes Kind altersgerecht gesichert fährt.
  • Eine junge Flotte. Ein großer Teil unserer Fahrzeuge ist ab Baujahr 2020 — relevant für Sicherheit und für die CO₂-Gewichtung in der Vergabe.

Für Schulträger und öffentliche Auftraggeber

Wir kennen die Anforderungen der Vergabe und liefern die nötigen Nachweise strukturiert. Für laufende oder geplante Ausschreibungen stellen wir Ihnen Referenzen, Qualifikations- und Fahrzeugnachweise zusammen — abgestimmt auf Ihr Verfahren.

Sie sind Schulträger oder öffentlicher Auftraggeber und planen eine Vergabe im Bereich Schülerbeförderung? Sprechen Sie uns an. Ein fester Ansprechpartner begleitet Ihr Verfahren von der Anfrage bis zur Aufnahme des Betriebs.

Autor: HTS-Logistik Team

Anfrage Logistik

Sprechen Sie mit uns.

Persönlicher Ansprechpartner statt Callcenter — Bürozeiten Mo–Fr 8–16 Uhr.